In Bestellungen:
„Unserer Bestellung liegen unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (Fassung: 01/2025) zugrunde, die auch für zukünftige Verträge mit Ihnen gelten und die Sie unter folgendem Link abrufen können:
Allgemeine Einkaufsbedingungen.“ https://www.heitmann-stahl.de/wp-content/uploads/aeb-de.pdf
In Angeboten:
„Unserem Angebot liegen unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen (Fassung: 01/2025) zugrunde, die auch für zukünftige Verträge mit Ihnen gelten und die Sie unter folgendem Link abrufen können:
Allgemeine Verkaufsbedingungen.“ https://www.heitmann-stahl.de/wp-content/uploads/avb-de.pdf
In Auftragsbestätigungen:
„Wir bestätigen Ihren Auftrag zu unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen (Fassung: 01/2025), die auch für alle zukünftigen Verträge mit Ihnen gelten und die Sie unter folgendem Link abrufen können:
Allgemeine Verkaufsbedingungen.“ https://www.heitmann-stahl.de/wp-content/uploads/avb-de.pdf
Wir bitten Sie, sich mit den neuen Bedingungen vertraut zu machen. Sollten Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit!
Heitmann Stahlhandelgruppe